Sobald Sie ernsthaftes Interesse an einem Immobilienkauf in Spanien zeigen, wird der Makler Sie bitten, einen „contrato de arras“ zu unterschreiben. Dies ist indes ein privatschriftlicher Kaufvertrag.
Und hier besteht Verwechslungsgefahr!
Denn dieser Vertrag hat nichts mit dem Vertrag zu tun, den Ihnen ein deutscher Makler bei einem Immobilienkauf in Deutschland vorlegen würde. Vielmehr verpflichten Sie sich mit dem „contrato de arras“ zumeist, eine Abschlagszahlung von zum Beispiel 10% als Anzahlung zu zahlen.
Und diese Zahlung erhalten Sie nicht zurück, wenn Sie die Immobilie in Spanien am Ende gar nicht kaufen.
Unterschreiben Sie zum Beispiel unbedacht einen Vertrag über eine Immobilie über 500.000 € und nehmen anschließend vom Kauf Abstand, sind 50.000 € weg.