Abnahme der Immobilie

Die Abwicklung vom Immobilienkauf in Spanien

Abwicklung Immobilienkauf Spanien

Der Immobilienkauf in Spanien unterscheidet sich auch von der Abwicklung her von der deutschen Praxis. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Abnahme der Immobilie. Denn in Spanien übergibt der Verkäufer eine Immobilie (die Schlüssel) immer direkt während des Termins beim Notar. Allerdings wird bereits im Vorwege die Immobilie vom Käufer abgenommen. Abnahme und Übergabe der Immobilie finden also nicht zum gleichen Zeitpunkt statt.

Moment, werden Sie denken! Abnahme der Immobilie vor dem Notartermin? Haben wir hier nicht einen Schritt übersprungen?

Nein. Denn während es in Deutschland undenkbar wäre, dass der Käufer eine Immobilie gem. § 446 BGB vor dem Notartermin abnimmt, ist dies in Spanien nicht unüblich. Das bedeutet, dass der Käufer die Immobilie meistens unmittelbar vor dem Notartermin abnimmt. In der Regel ist diese Abnahme auch am gleichen Tag des Notartermins.

Abnahme vor Beurkundung

Beide Parteien treffen sich also zum Beispiel vormittags am Objekt, bevor mittags dann die Urkunde beim Notar unterschrieben wird. Vor Ort nehmen Sie die Immobilie ab. Hier gilt es, zu überprüfen, ob die Immobilie auch im vertragsgemäßen Zustand ist. Erst anschließend fahren Sie zum Notar, wo dann meist erst die Schlüssel übergeben werden.

In diesen Ablauf sind wir unmittelbar eingebunden, erläutern Ihnen die Vorgänge und helfen Ihnen dabei, dass die Immobilie wie vereinbart abgenommen und die Abnahme korrekt dokumentiert wird.

Gleiches gilt auch für den Notartermin und die dortige Übergabe der Immobilie.

Abwicklung der Kaufpreiszahlung beim Immobilienkauf in Spanien

Apropos Notartermin: Für Sie ist vermutlich auch ungewöhnlich, dass beim Notartermin der Kaufpreis bezahlt wird. Haben Sie beispielsweise wegen des privatschriftlichen Kaufvertrags eine Anzahlung von 10% geleistet, übergeben Sie beim Notartermin einen Scheck über die restlichen 90% und bekommen im Gegenzug die Schlüssel der Immobilie.

Weitergehende Informationen hierzu finden Sie bei unserer Beschreibung des Notartermins.

Grundbuchänderung

Auch die Grundbuchänderung erfolgt nach dem Notartermin. Hier gilt die Besonderheit, dass Sie die Änderung im Grundbuch selbst beantragen müssen. Auch sollten Sie proaktiv Steuern und Gebühren bezahlen, um in keine Säumnisfalle zu tappen. Auch zu diesen Fragen der Abwicklung des Immobilienkaufs in Spanien finden Sie weitere Informationen in unserem letzten Schritt: Dem Termin beim Notar.

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