Nachvertragliche Betreuung


Nach der notariellen Beurkundung sorgen wir dafür, dass der Käufer auch als grundbuchlicher Eigentümer eingetragen wird. Die Käuferpartei muss eigenverantwortlich den Vertrag abwickeln. Dazu gehören die steuerlichen Erklärungen, der Grundbuchberichtigungsantrag und die Vorlage der Kaufurkunde beim zuständigen Grundbuchamt.

Auch nach der Grundbucheintragung betreuen wir den neuen Eigentümer weiter. Wir informieren ihn über die steuerlichen und behördlichen Pflichten in Spanien und helfen bei den steuerlichen Erledigungen.

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