Wie schützen wir Sie vor Betrug?
Mit unserer Checkliste sorgen wir dafür, dass Ihr Immobilienkauf in Spanien nicht zum Fiasko wird. Denn viele Angebote für Immobilien in Spanien sind unseriös. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen an, den Immobilienkauf in Spanien für Sie rechtlich vorzubereiten und in der Umsetzung zu begleiten, damit Sie so wenig Risiko wie möglich eingehen.
Hierfür haben wir eine Checkliste erarbeitet, die alle wichtigen Punkte berücksichtigt. Sie bildet die Grundlage für unsere sogenannte „Due Diligence“, kurz gesagt unsere rechtliche Überprüfung Ihrer Wunsch-Immobilie.
Dabei prüfen wir sorgfältig, ob sich in den Unterlagen nicht irgendwelche Kostenfallen, Lasten oder sonstigen Risiken verbergen.
Was für Kostenfallen oder Risiken können das sein?
In der Tat gibt es viele Möglichkeiten, wie man Sie „über den Tisch ziehen kann“. Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, insoweit hier zwei reale Beispiele:
- Stellen Sie sich beispielsweise vor, Sie haben ein schönes Haus im ländlichen Bereich gekauft. Doch zwei Jahre nach Abnahme kommt die Baubehörde auf Sie zu und Sie müssen feststellen, dass es für das Haus überhaupt keine Baugenehmigung gab. Nicht nur droht nachfolgend schlimmstenfalls der Abriss, obendrein ist auch das Grundstück viel weniger wert, als Sie dachten.
- Oder Sie kaufen ein Apartment mit wunderschönem Blick aufs Meer und gehen dabei an Ihr finanzielles Limit. Was Sie indes nicht wissen: Die Eigentümerversammlung hat kurz vor Ihrem Kauf beschlossen, dass die Fassade umfassend saniert wird. Das heißt, dass Sie sich an den Arbeiten nach wenigen Monaten mit 30.000 € beteiligen müssen. Und hierdurch blockiert auch noch das Baugerüst für den ganzen Sommer Ihren Meerblick.
Checkliste Immobilienkauf Spanien
Um Sie vor diesen und anderen Risiken zu bewahren, überprüfen wir also die Unterlagen Ihrer Wunsch-Immobilie. Da das ein normaler Vorgang ist, akzeptieren alle seriösen Makler auch derartige Untersuchungen.
Unsere Checkliste für den Immobilienkauf in Spanien enthält dabei im Normalfall folgende Punkte:
- Ist der Anbieter auch tatsächlich Eigentümer?
- Enthält das Grundbuch Belastungen, Dienstbarkeiten oder ähnliches?
- Stimmen außerdem die Katasterangaben mit den anderen Unterlagen und Angaben überein?
- Sind alle Bebauungen der Immobilie auch tatsächlich im Grundbuch eingetragen?
- Liegt der Kaufpreis auch nicht unter dem Referenzwert (valor de referencia)?
- Wurde zudem die Grundsteuer gezahlt?
- Liegt ferner eine Bewohnbarkeitsbescheinigung vor?
- Und schließlich: Gibt es einen Energiepass?
Wenn es eine Wohnungseigentümergemeinschaft gibt, prüfen wir außerdem folgende Punkte:
- Ist die Satzung der Eigentümerversammlung in Ordnung?
- Gibt es zum Beispiel hinterlegten Renovierungsbedarf, säumige Eigentümer, touristisch genutzte Einheiten etc.?
Falls für die Immobilie eine technische Untersuchung (ITE) erforderlich ist:
- Liegt ebenfalls eine sogenannte ITE-Bescheinigung vor?
Je nach Einzelfall und Bedarf variieren wir diese Punkte natürlich mitunter. Beispielsweise ist die technische Untersuchung (ITE) gem. des Gesetzes 8/2013 vom 26. Juni nur in bestimmten Fällen Pflicht.
Umso mehr überprüfen wir bei Verdachtsfällen und fordern unter Umständen weitere Unterlagen an, wie zum Beispiel Verträge mit Dienstleistern oder dem Hausverwalter.
Dank der langen Erfahrung unserer Kontakte vor Ort können wir gut filtern und dadurch Ihr Risiko minimieren.
Bauseitige Überprüfung durch einen Architekten
Je nach Zustand und Einzelfall raten wir auch dazu, die Immobilie in Spanien vor dem Kauf nicht nur durch uns rechtlich, sondern auch von einem Architekten baulich begutachten zu lassen.
Die Kosten hierfür sind zwar nicht in unseren Honoraren enthalten, allerdings überschaubar. Und Sie bewahren sich vor Überraschungen wie Feuchtigkeit, Schimmel oder noch gravierenderen Mängeln.
Wenn Sie dies wünschen, koordinieren wir für Sie auch diese bauseitige Überprüfung.
Checkliste in Spanien positiv abgehakt? Nächste Schritte beim Immobilienkauf
Sobald wir alle Punkte der Checkliste abgehakt haben, können die nächsten Schritte beim Immobilienkauf in Spanien beginnen.
Dies sind unter anderem die Unterzeichnung des privatschriftlichen Kaufvertrags sowie die Vorbereitung des Notarvertrags.