Brauche ich für den Immobilienkauf in Spanien einen Rechtsanwalt?
Während in Deutschland nur selten ein Rechtsanwalt bei einem „einfachen Immobilienkauf“ eingeschaltet wird, ist das in Spanien sehr viel üblicher.
Einerseits liegt das daran, dass der Immobilienmarkt in Spanien vergleichsweise unreguliert ist und auch die Beratung des Notars nicht so weit geht, wie in Deutschland gem. § 14 BnotO. Aus diesem Grund gibt es deutlich mehr Dinge, die Sie als Käufer in Spanien selbst überprüfen lassen sollten.
Andererseits kommt hinzu, dass Sie als deutscher Käufer weder Muttersprachler sind, noch im spanischen Rechtssystem sozialisiert wurden. Das bedeutet einfach, dass viele Dinge, die Sie unter Umständen als normal empfinden, in Spanien anders geregelt sind.
Vor solchen Risiken und bösen Überraschungen möchten wir Sie bewahren. Unser Ziel ist es, dass Sie Ihre Traumimmobilie in Spanien stressfrei und ohne Komplikationen erwerben.
Unser Team aus bilingualen deutschen Muttersprachlern berät Sie hierzu gerne.
Kostenloses und unverbindliches Erstgespräch
Nachdem Sie Ihre Rückrufbitte hinterlegt haben, vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch.
In diesem unverbindlichen und für Sie kostenlosen Gespräch nehmen wir uns 30 Minuten für Sie Zeit. Dabei sprechen wir mit Ihnen über Ihr Anliegen und Ihre Ziele. Erst nach diesem Gespräch einigen wir uns, ob wir die Beratung fortsetzen und damit für Sie Honorare anfallen.
Denn es ist uns wichtig, dass Sie von vornherein einen guten Überblick über die Schritte eines Immobilienkaufs in Spanien haben. Schließlich unterscheiden sich die Vorgehensweise und auch die Abwicklung teilweise erheblich vom Immobilienerwerb in Deutschland.
Durch unsere Erfahrungen und unser kompetentes Netzwerk vor Ort können wir Sie aber jederzeit gut beraten.
Im Erstgespräch schauen wir insoweit gemeinsam, welche Strategie für Ihren Immobilienkauf in Spanien die beste ist.
Wir besprechen ferner, wie wir in Ihrem konkreten Fall am besten vorgehen können. Außerdem geben wir Ihnen eine kurze Orientierung zum Markt.
Und schließlich erklären wir Ihnen den genauen Ablauf eines erfolgreichen Immobilienkaufs in Spanien und entscheiden gemeinsam mit Ihnen über unser Vorgehen.
Von der Überprüfung aller Unterlagen, über die Beantragung einer spanischen Steuernummer, den Abschluss eines privatschriftlichen Kaufvertrags bis hin zur Kaufpreiszahlung beim Notartermin – wir begleiten Sie verlässlich und flexibel.