Voraussetzung: NIE-Nummer
Wenn Sie noch kein Konto in Spanien, ist es ratsam und zuweilen erforderlich, eines für den Kauf und den Unterhalt der Immobilie zu eröffnen. Vorausgesetzt, Sie haben eine sogenannte NIE Nummer – die spanische Ausländeridentifikationsnummer -, ist das indes kein Problem. Im Rahmen unserer gesamtheitlichen Rechtsberaterung begleiten Sie natürlich auch bei diesem Prozess.
Konto in einer Filiale in Spanien oder online eröffnen?
Sobald Sie die NIE Nr. haben, ist die Kontoeröffnung mit der Hilfe eines Anwalts vor Ort entsprechend schnell, einfach und stressfrei für Sie erledigt – falls Sie nicht selbst vor Ort sein können. Neben der Eröffnung eines Bankkontos in einer lokalen Bankfiliale bieten Online-Banken eine weitere Möglichkeit. Mit einem Bankkonto bei einer Online-Bank gibt es allerdings einige Einschränkungen. So können Sie beispielsweise meistens keinen Scheck ausstellen. Dabei ist jedoch die Zahlung eines Teils des Kaufpreises per Scheck in Spanien nicht unüblich.
Aus diesem Grund beraten wir Sie individuell, welche Variante in Ihrem Fall die beste ist.
Warum eine spanische IBAN so wichtig ist
Dass Sie ein Konto mit einer spanischen IBAN eröffnen sollten, steht außer Frage, weil es Sie vor verschiedenen Risiken bewahrt. Schließlich gibt es – anders als in Deutschland – in Spanien beispielsweise keine Kunden- oder Anderkonten, gegen deren Pfändung sich ein Drittschuldner gem. §§ 851 Abs. 2 i.V.m. 771 ZPO wehren kann. So ist bei einer Abwicklung von Zahlungen über Dritte Ihr Geld selbst bei Notaren rechtlich nicht geschützt.
Das bedeutet im Ernstfall: Geht Ihr Notar pleite und haben Sie ihm beispielsweise Geld zur Weiterleitung an den Verkäufer überwiesen, könnte Ihr Geld im Zweifel weg sein.
Dieses Risiko kann mit einem eigenen spanischen Konto, über das alle Zahlungen von Ihnen persönlich angewiesen werden, leicht vermieden werden.
Insofern sollte die Eröffnung eines Kontos sobald wie möglich in die Wege geleitet werden.
Die Eröffnung des Kontos in Spanien können wir für Sie vorbereiten, sobald Sie eine NIE haben und die Vollmacht vorliegt. So können wir diese Formalität unkompliziert und schnell für Sie erledigen. Beachten Sie jedoch bitte, dass es je nach Filiale möglich sein kann, dass Sie sich einmal persönlich vor Ort vorstellen müssen, damit ihr Konto freigeschaltet wird.